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   OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96   

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https://dejure.org/1997,5151
OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.01.1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StGB § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Warnfunktion der Strafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Für die Entscheidung über Aussetzungsanträge von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, deren Schuld noch nicht nach § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB gewichtet ist (Altfälle) hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 03. Juni 1992 (BVerfGE 86, 289, 324 f, NJW 92, 2947, 2951) bestimmt, daß zu Lasten des Verurteilten nur das dem Urteil zugrundeliegende Tatgeschehen und die dazu festgestellten Umstände der Ausführung und der Auswirkung der Tat zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Für "Neufälle" hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 22. November 1994 (NJW 1995, 407 ) entschieden, daß die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB Umstände von Gewicht verlangt, wobei die Entscheidung des Schwurgerichts zur Schuld aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen ist.
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    bb) Die Nichtberücksichtigung gravierender Vorstrafen würde auch den Gleichheitssatz, Art. 3 GG , verletzen, der verbietet, wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln (BVerfGE 53, 313, 329).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Dieses Ergebnis liegt innerhalb des im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 (Az.: 2 BvR 1697/93) mitgeteilten Spektrums, wonach bei Fällen einzelner Mordtaten im Durchschnitt eine Vollstreckungsdauer von 15 bis 20 Jahren festgesetzt wurde.
  • OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Da im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens nach § 57 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 454 Abs. 1 StPO darüber zu entscheiden ist, bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist, kommt keine isolierte Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld, sondern nur eine Festlegung der Vollstreckungsdauer aufgrund einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung in Betracht, OLG Frankfurt, StV 95, 539.
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96

    Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Diese Betrachtungsweise entspricht, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 (Az.: Ws 13/96) entschieden hat, auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen:.
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Zum anderen fließen in die vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung auch diejenigen Umstände ein, die die Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug prägen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 1997 - Ws 1211/96 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 151/94 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 2 Ws 602/93 -, juris).
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